namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen
und daraus gewonnene Erzeugnisse
und daraus gewonnene Erzeugnisse
und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
und daraus gewonnene Erzeugnisse,
und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer
und daraus gewonnene Erzeugnisse.
und daraus gewonnene Erzeugnisse.
und daraus gewonnene Erzeugnisse.
in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
als insgesamt vorhandenes SO 2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind.
und daraus gewonnene Erzeugnisse
und daraus gewonnene Erzeugnisse